Kunden AGB  

TEIL A. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

Stand 01.07.2023 

1. Anbieter/Kunden 

Anbieter der Entsorgungsdienstleistungen ist die  Sperrgut Zürich 

Nicky Colic , 
8404 Winterthur (nachfolgend:  
Entsorgung Colic Nicky). 

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Verträge der Entsorgung Colic Nicky  Sperrgut Zürich über Entsorgungsdienstleistungen, einschließlich der Buchung dieser Leistungen, der Vertragsanbahnung und des Zustandekommens des Vertrages. Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht akzeptiert. 

Soweit im Folgenden von „Verbraucher“ oder „Unternehmer“ die Rede ist, gelten die gesetzlichen Definitionen der §§ 13,14BGB. Verbraucher ist ein Kunde, wenn der Vertrag als natürliche Person zum Zwecke abgeschlossen wird, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist der Kunde, wenn er den Vertrag als natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft schließt, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

2. Leistungen von Entsorgung Colic Nicky Sperrgut Zürich 

Entsorgung Colic Nicky Sperrgut Zürich  organisiert und führt Abholung und fachgerechte Entsorgungen von privatem/gewerblichen Sperrmüll durch und kann in diesem Zusammenhang bestimmte begleitende Leistungen erbringen. Derartige Leistungen sind z. B. An- und Abfahrt des Transportfahrzeuges, Abholung und fachgerechte Entsorgung. Teilweise kann der Kunde solche Leistungen gegen entsprechendes Zusatzentgelt hinzubuchen. 

2.1 Basisleistungen. 

Folgende Leistungen für die Durchführung einer Entsorgung mit Sperrgut Zürich  sind stets vom Vertragsumfang mit umfasst: 

Planung und Organisation des von Auflösungen An- und Abfahrt des Transportfahrzeuges·         Gestellung des Personals in angemessenem Umfang sowohl an Be- als auch Entladestelle 

 Be- und Entladung des Sperrmülls in das Transportfahrzeug durch die Personalmaterialien für das ordentliche Beladen (z.B. Gurte)Kraftstoff für das bzw. die Transportfahrzeuge   

 2.2 weitergehende Leistungen 

Weitergehende Leistungen kann der Kunde, wenn und soweit von Entsorgung Colic Nicky Sperrgut Zürich angeboten, gegen zusätzliches Entgelt hinzubuchen. Dies sind exemplarisch folgende Leistungen: 

 Auf- und Abbau von Möbeln und Küchen Ein- und Auspacken von Haushaltswaren Einrichtung von Halteverbotszonen mit rechtzeitigem Aufstellen den erforderlichen Straßenschildern Gestellen von Möbelliften Gestellung von Verpackungsmaterialien Einlagerung von Möbeln/Haushaltswaren Abschluss von zusätzlichen Versicherungen. Erweitert  der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistungen für Entsorgung Colic Nicky unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Kunden entsprechend des Preis- und Leistungsverzeichnisses zusätzlich zu vergüten. 

  

 Entsorgung Colic Nicky  kann einen weiteren Frachtführer oder Subunternehmer mit der Durchführung der Sperrgutsabholung und Entsorgung beauftragen. Daneben hat Entsorgung Colic Nicky  das Recht, weitere Unternehmen zur Erbringung zusätzlich durch den Kunden gebuchter weiterer Leistungen hinzuzuziehen. 

  

2.3 

Entsorgung Colic Nicky erbringt ihre Verpflichtungen mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes. 

3. Zustandekommen des Vertrages 

Der Kunde kann Entsorgung Colic Nicky über deren Website, per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch zunächst bestimmte Informationen über die durchzuführende 

 Dienstleistung zukommen lassen. Online geschieht dies durch vollständiges Ausfüllen des auf der Homepage von  Entsorgung Colic Nicky bestehenden Bestellformulars unter Angabe aller dort geforderten Informationen. 

3.1 

Die Entsorgung Colic Nicky  bietet keine Festpreisangebote, ohne selbst eine Besichtigung vor Ort durchgeführt zu haben. Online erstellte Angebote sind lediglich 

Schätzungen, welche bei einer Abweichung nicht verbindlich sind, jedoch ist das Entsorgungsunternehmen verpflichtet die Abweichung vor Ort selbst zu sehen. Das online erstellte Angebot verpflichtet das Entsorgungsunternehmen am Entsorgungstag den Kunden anzufahren. 

Bei Aufwandsänderung vor Ort wird dem Kunden der Endbetrag für die Entsorgungskosten vorab der Beladung des Sperrmülls mitgeteilt, eine mündliche Preiseinigung vor Ort ist möglich. Bei einer Preisänderung am Abholtag steht dem Kunden ein Rücktritt der Entsorgung zu. 

Sollte der Kunde mit dem angehobenen oder erniedrigten Preis nicht einverstanden sein, ist die Entsorgung Colic Nicky nicht verpflichtet für den Kunden eine Dienstleistung durchzuführen. Auch nach Entsorgung steht dem Kunden ein Widerspruch zur Erstattung des Endbetrages nicht zu. 

  

3.2 

Entsorgung Colic Nicky ist berechtigt, den Vertragspartner in Ergänzung zu dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis mit weiteren Leistungsentgelten zu 

 belasten (Nachbelastung), wenn der Nachweis vorliegt, dass die Menge, der vereinbarten fixierten Abfallart oder das Volumen sich verändert hat. Als Nachweis reicht die Bewertung des von der Entsorgung Colic Nicky 

 Entsorgungsunternehmens, Entsorgungs- und Leistungsnachweis. Entstandene Mehrkosten, wie oben beschrieben, werden dem Vertragspartner zusätzlich in Rechnung gestellt. 

 3.3 

Die Höhe der Nachberechnung wird individuell nach der Art und dem Umfang berechnet und orientiert sich grundsätzlich an dem ursprünglich vereinbarten Preis, 

 sofern es sich um dieselbe Abfallart handelt. Sollte es sich um eine nicht von Entsorgung Colic Nicky angebotene Abfallart handeln, so wird zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt auf die ortsübliche Vergütung für dieses Volumen/Abfallart aufgeschlagen, falls der  Entsorgung Colic Nicky für die andere Abfallart ein zumutbarer 

 Entsorgungsweg zur Verfügung steht. 

 1.3.  

 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Entsorgung Colic Nicky  vor der Abholung einer Mengenänderung mündlich oder schriftlich, mindestens per E-Mail zu informieren, 

(4) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten und hinreichend konkreten Anzeige in Textform an die Entsorgung Colic Nicky 


044 5000117